Grundsätzlich umfasst jede Orgelpflege
die Stimmung und Wartung der Orgel.
Teil 1: Stimmung
Eine Orgel sollte „so wenig, wie möglich“ und „soviel, als nötig“ gestimmt werden. Aus diesem Grund empfehlen wir eine Hauptstimmung nicht jedes Jahr durchzuführen. Bei Orgeln guter Qualität lässt sich die Hauptstimmung auf alle vier bis fünf Jahre beschränken. In den Jahren dazwischen sollte eine Teilstimmung erfolgen. Natürlich wird diese Einteilung für jede Orgel einzeln und nach den Bedürfnissen der Kirchengemeinde getroffen.
Hauptstimmung
• Kontrolle bzw. Korrektur der Temperierung
• Intonationsausgleich einzelner Pfeifen
• Stimmung aller verstimmten Pfeifen unter Beibehaltung der bisherigen Tonhöhe
Teilstimmung
• Nachstimmung stark verstimmter Einzelpfeifen
• Stimmung aller Zungenregister
Teil 2: Wartung
Die Wartung der Orgel umfasst die folgenden Arbeiten:
• Revision des Winderzeugers: Ölstandkontrolle bzw. Spezialöl nachfüllen
• Überprüfung der Sekundärspannung des Gleichrichters
• Kontrolle der Winddrücke bzw. bei Bedarf Korrektur des Winddrucks, Überprüfung der Balgfedern der Windladenbälge
• Überprüfung des Instruments auf Einwirkungen von Schmutz, Mörtel, Feuchtigkeit, Zugluft und anderer Mängel. Festgestellte Mängel werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt
• Entfernen von losem Schmutz unter der Pedalklaviatur, sowie am Spieltisch selbst
• Überprüfung der technischen Funktionen und der Pfeifenansprache
• Überprüfung und Nachregulierung der Spiel- und Registertraktur, sowie der Koppeln
• Beseitigung kleiner Schäden und Störungen an Pfeifen, Windladen, Bälgen, Windleitungen, Befilzungen
• Reparatur bzw. Auswechselung einzelner Kleinteile, insbesondere der Spiel- und Registertraktur
• Entfernen einzelner in das Orgelgehäuse gelangter Fremdkörper und Gegenstände aus den Pfeifen und dem Orgelinneren
Sind zur Beseitigung von Schäden bzw. Störungen sehr umfangreiche Arbeiten notwendig, die den herkömmlichen Zeitbedarf deutlich überschreiten, so wird der Auftraggeber darüber informiert und ein gesondertes Kostenangebot erstellt. Beispiel: zur Beseitigung eines Kegelheulers muss in der Regel das betreffende Pfeifenwerk ausgehoben werden.
Grundlagen des Orgelpflegevertrages?
Grundlage für einen Orgelpflegevertrag sind für uns die Vertragsformulare der jeweiligen Diözese bzw. Landeskirche des Auftraggebers. Auf diese Weise sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite!